


1.1 Die Buchung einer Reise erfolgt mündlich,
telefonisch, schriftlich per Post, oder per E-Mail.
Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen
Reisebestätigung zustande. Diese Bestätigung ist
gleichzeitig Rechnung.
1.2 Grundlage des Vertrages sind die Reiseausschreibungen
für die jeweilige Reise.
Der Vertrag gilt auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Mitreisenden, für deren
Verpflichtungen der Vertragspartner wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.3 Leistungsträger, wie z. Bsp. Hotels sind vom
Veranstalter nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu
treffen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages
abändern.
2.1 Vom vertraglich vereinbarten Reisepreis ist ein Anzahlung
von 25% des Reisepreises zu leisten. Die Zahlung hat mit
Zugang des Reisevertrages unverzüglich zu
erfolgen.
2.2 Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn vorzunehmen.
Dies gilt nicht für kurzfristige Buchungen. Hier erfolgt
die Zahlung des gesamten Betrages nach Erhalt der
Reisebestätigung.
2.3 Nach Zahlungseingang werden Ihnen die Reiseunterlagen,
sowie Flugtickets ohne Verzögerung zugesandt. Sollten
die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor
Reiseantritt zugegangen sein hat sich der Reiseteilnehmer
unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu
setzen.
2.4 Die Zahlungen erfolgen auf das im Vertrag angegebene
Firmenkonto.
3.1 Änderungen und Abweichungen vom Inhalt des
Reisevertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden,
sind nur gestattet, wenn sie keine wesentlichen
Änderungen der Reiseleistungen darstellen. Angaben zu
Flugzeiten und Fluggesellschaften entsprechen dem jeweiligen
Informationsstand.
3.2 Leistungsänderungen und Abweichungen werden dem
Reisenden nach Erhalt von entsprechenden Informationen
unverzüglich mitgeteilt.
3.3 Bei Änderungen durch den Reisenden, wie z. B.
Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, oder Übertragung
auf andere Personen wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von 25 € berechnet.
Ein Rücktritt von einer Reise erfolgt durch den Kunden schriftlich durch eine Rücktrittserklärung. Sie kann jederzeit vor Reisebeginn durch den Reisenden erfolgen. Bei einem Rücktritt, oder einem Nicht-Antreten der Reise, hat der Kunde eine pauschale Entschädigung entsprechend der aufgeführten Staffelung an den Veranstalter zu zahlen.
| bis 60 Tage vor Reisebeginn | 20 % des Reisepreises |
| bis 30 Tage vor Reisebeginn | 50 % des Reisepreises |
| bis zum 8. Tag vor Reisebeginn | 75 % des Reisepreises |
| ab dem 7. Tag vor Reisebeginn | 90 % des Reisepreises |
| am Abreisetag oder bei Nicht-Antritt der Reise | 100 % des Reisepreises |
| bis 60 Tage vor Reisebeginn | 40 % des Reisepreises |
| bis 30 Tage vor Reisebeginn | 50 % des Reisepreises |
| bis 15 Tage vor Reisebeginn | 75 % des Reisepreises |
| bis 1 Tag vor Reisebeginn | 90 % des Reisepreises |
| am Abreisetag oder bei Nicht-Antritt der Reise | 100 % des Reisepreises |
5.1 Der Veranstalter kann vom Reisevertrag
zurücktreten wenn der Reisende seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder anderweitig
seine Pflichten aus dem Reisevertrag verletzt und sich
vertragswidrig verhält.
5.2 Wird die in der Reisebestätigung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bis
14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht, kann der
Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende
erhält eine entsprechende Information und den bereits
gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere
Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen.
6.1 Wird die Reise durch eine bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
so kann sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den
Vertrag kündigen. Die verbindlichen Richtlinien des
Auswärtigen Amtes sind für eine solche Entscheidung
einzuholen. Kündigt der Veranstalter den Vertrag, kann
er für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
6.2 Hat der Reisende die Reise
bereits angetreten, ist der Veranstalter verpflichtet,
MAßnahmen der Rückbeförderung zu treffen.
Dabei auftretende Mehrkosten sind je zur Hälfte vom
Reisenden und vom Veranstalter zu tragen.
Werden vom Kunden ihm ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich in diesem Fall um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Geht es um unerhebliche Leistungen entfällt diese Verpflichtung. Diese Verpflichtung entfällt auch wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Dabei darf der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
worden sein. Dies gilt auch wenn der Veranstalter für den Schaden allein
wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden in
ihrer Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Ein
Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist in soweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler übereinkommen,
die auf die von Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um so Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus ihrer Nichtbeachtung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Reisenden.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Veranstalter, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, muß der Veranstalter die Fluggesellschaft nennen, die die Beförderung wahrscheinlich durchführen wird. Es ist sicher zustellen das der Kunde unverzüglich vom Veranstalter informiert wird, sobald die Fluggesellschaft entgültig feststeht.
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten aller Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen Reisende ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden oder andere Vertragspartner des Veranstalters, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.
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